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   LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19   

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https://dejure.org/2020,74068
LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19 (https://dejure.org/2020,74068)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 318 S 6/19 (https://dejure.org/2020,74068)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 318 S 6/19 (https://dejure.org/2020,74068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresgesamtabrechnung bei bestehenden Untergemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19
    Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen enthalten indes notwendigerweise auch solche Kosten, weshalb - auch wenn es sich um eine Mehrhausanlage handelt - alle Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung über diese berufen sind (BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11, Rn. 11, zitiert nach juris).

    Der BGH hat im Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11 die streitige Frage offengelassen, ob die Gesamtgemeinschaft die Beschlusskompetenz hat, im Rahmen der Genehmigung von Jahresabrechnungen auch über Kostenpositionen zu beschließen und deren Verteilung auf die Untergemeinschaften zu regeln, die getrennt nach Untergemeinschaften anfallen, oder ob insoweit allein die betroffene Untergemeinschaft über die Beschlusskompetenz verfügt, wenn in der Gemeinschaftsordnung - wie hier - bestimmt ist, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften nicht nur getrennt zu ermitteln und abzurechnen sind, sondern für jede Untergemeinschaft selbständig verwaltet werden sollen, und der Verwalter daher hausbezogene Jahresabrechnungen aufzustellen und den Untergemeinschaften zur Beschlussfassung vorzulegen hat.

  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10

    Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19
    Die Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft zu einer derartigen Voraufteilung besteht auch nicht nur in Bezug auf diejenigen Kostenpositionen, die nicht getrennt nach Untergemeinschaften ermittelt werden, sondern auch hinsichtlich der übrigen Positionen (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 15.07.2014 - 11 S 82/13, zitiert nach juris [zum Wirtschaftsplan]; LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 8436/10, Rn. 17, zitiert nach juris; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Auflage, § 28 Rn. 96d).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19
    Bei der Auslegung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ersichtlich sind (BGH, Urteil vom 10.09.1998 - V ZB 11/98).
  • LG Itzehoe, 15.07.2014 - 11 S 82/13

    Auch Teileigentümer dürfen über den Wirtschaftsplan abstimmen!

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 6/19
    Die Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft zu einer derartigen Voraufteilung besteht auch nicht nur in Bezug auf diejenigen Kostenpositionen, die nicht getrennt nach Untergemeinschaften ermittelt werden, sondern auch hinsichtlich der übrigen Positionen (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 15.07.2014 - 11 S 82/13, zitiert nach juris [zum Wirtschaftsplan]; LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 8436/10, Rn. 17, zitiert nach juris; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Auflage, § 28 Rn. 96d).
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